Kassenbuchführung in PlusFakt? Sicher!
 

Die Verordnung zum Kassengesetz gilt seit dem 31.03.2021 in allen neuen oder nachrüstbaren Kassensystemen. Das bedeutet, dass eine TSE Kasse laut KassenSichV seit April 2021 aktiviert sein muss. Ab 2024 ist eine solche Vorrichtung für alle Betreiber elektronischer Kassensysteme verpflichtend.

Neben unserer Dienstleistung zur Integration des TSE-Systems in das Kassenbuchsystem von PlusFakt Enterprise, bieten wir Ihnen über unseren Partner

SoftArt
Inh. Thomas Geißler
Carl-Zeiss-Str. 16
D-74321 Bietigheim-Bissingen

die Möglichkeit, die erforderliche Hardware mit untenstehendem Bestellformular zu bestellen. Die Bestellung wird von unserem Partner selbstständig durchgeführt und wir haben hierauf keinen Einfluss. Die Firma SoftArt bietet den erforderlichen Epson TSE-USB Stick, so wie den dazu notwendigen netzwerkfähigen Bondrucker Epson TM-T20 IV USB/LAN an. Sie müssten die beiden Hardwarekomponenten nicht hier bestellen, jedoch führt dies zu evtl. Verzögerungen und Hardware- / Softwarekonflikten, die wir somit nicht zu verantworten haben. Das angebotene System ist mehrfach mit PlusFakt Enterprise getestet und läuft problemlos.

 

Hinweise

Voraussetzung für eine reibungslose Installation unserer PlusFakt Kasse ist ein unter Windows funktionierender TSE-Stick und Drucker. Beim TSE-Stuck kann die Funktionsfähigkeit mittels des Icons in der Taskleiste verifiziert werden. Das Icon ist grün und im zugehörigen Menü kann man den Stick überprüfen. Die Funktionsfähigkeit des Druckers kann in Windows recht einfach überprüft werden, in dem man in den Einstellungen > Bluetooth und Geräte > Drucker und Scanner der entsprechenden Drucker anklickt und eine Testseite auf ihm ausgibt. Wenn die Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist, kann von unserer Seite keine Installation der PlusFakt Kasse erfolgen!

 
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