
PlusFakt Factory inh. Joachim Thiele, hier und im Weiteren mit PlusFakt abgekürzt, prüft und aktualisiert die Inhalte auf unserer Webseite und in diesem Online-Handbuch ständig. Die Entwicklung von PlusFakt Enterprise schreitet jedoch schnell voran und trotz aller Sorgfalt können sich die Informationen inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte kann daher nicht übernommen werden. Wir sind für die Inhalte von Webseiten und deren Aktualität, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, nicht verantwortlich.
Die in diesem Handbuch enthaltenen Angaben sind ohne Gewähr und können ohne weitere Mitteilung geändert werden. Die PlusFakt Factory inh. Joachim Thiele geht hiermit keinerlei Verpflichtungen ein. Die Verfügbarkeit mancher in dieser Anleitung beschriebener Funktionen (bzw. die Vorgehensweise, um darauf zuzugreifen), ist von Version, Release, Ihres Systems (z.B. Betriebssystem, Textverarbeitung, Mailprogramm, etc.) sowie seiner Konfiguration abhängig. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren IT-Verantwortlichen.
Inhalt und Struktur der Webseiten und des Online-Handbuches sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung durch PlusFakt Factory Inh. Joachim Thiele. Weitergabe und Vervielfältigung dieser Anleitung, sowie Verwertung und Mitteilung des Inhalts, auch auszugsweise, ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
Markennamen und geschützte Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Markennamen und geschützter Warenzeichen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation zu PlusFakt. Die Angabe der Marken erfolgt durch den jeweiligen Autor. Irrtümer vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Einsatz von Fakturierungs- und Warenwirtschaftssoftware in Ihrer Verfahrensdokumentation nach GoBD/GoBS dokumentieren müssen. Wir empfehlen Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Informationen dazu erhalten Sie online auf der Webseite des . Verwenden Sie den Suchbegriff GoBD oder GoBS.
Nutzer von PlusFakt, die Ihren Betrieb im europäischen Ausland haben oder deren zuständiges Finanzamt nicht in Deutschland liegt, sollten sich bei Ihrer aufsichtsführenden Finanzbehörde über die rechtlichen Anforderungen erkundigen.
Für unsere Kunden, die kassenführungspflichtig sind (bitte klären Sie den Status mit Ihrem Steuerberater ab), bietet PlusFakt Enterprise ab sofort mehrere TSE-Konforme (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) Schnittstellen an:
✓Die integrierete TSE Kassenbuch Schnittstelle kann mit dem bewährten Kassenbuch genutzt werden.
Weitere Informationen zur integrierten Kassenbuchschnittstelle mit TSE-Zertifizierung:
✓Die bisherige TSE Kassensystem Schnittstelle stehen auch weiterhin zur Verfügung. Sie bindet das Registrierkassensystem des Herstellers an PlusFakt Enterprise an.
Mehr Informationen zur Verwendung einer Registrierkasse mit TSE-Schnittstelle zu PlusFakt Enterprise:
Hinweis: Sie haben für eine TSE-Kassen-Anbindung nach § 146a Abs. 4 AO eine Mitteilungspflicht an das zuständige Finanzamt. Wie dies zu geschehen hat, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Steuerberater.
Neue Kassensysteme müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme und bestehende Systeme (Inbetriebnahme vor dem 01.07.2025) bis spätestens 31.07.2025 beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Hierzu können Sie die Anmeldung über Ihr ELSTER-Portal nutzen. Die notwendigen Daten für die Anmeldung erhalten Sie im Fall der Registrierkassen (ETron oder Enigma) bei den jeweiligen Herstellern oder das Vorgehen der Abfrage steht bereits im aktuellen Handbuch zur Registrierkasse beschrieben. Für die PlusFakt Enterprise TSE Kassensystem Schnittstelle befinden sich die Daten im Kassenmodul und sind unter dem Menüpunkt zu finden.
Beachten Sie bitte, dass eine Datensicherung für den störungsfreien Betrieb unabdingbar ist! PlusFakt ist nicht für Datenverlust aufgrund fehlender Datensicherung verantwortlich.
Näheres finden Sie unter
Mit Wirkung zum 13. Dezember 2024 tritt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in der EU in Kraft. Zu den Hintergründen der Verordnung finden Sie z.B. bei der mehr Informationen zu diesem Thema.
In PlusFakt Enterprise in der aktuellen Version halten wir für Sie eine Hersteller Datenbank bereit, wo Sie die Hersteller eintragen können, die Sie nutzen. Mehr zu der Möglichkeit der Dateneingabe und -verwaltung finden Sie in diesem Artikel:
Bitte bedenken Sie, dass Sie die Liste sorgsam pflegen, um der Verordnung gerecht zu werden. Dies betrifft nicht nur Reifen sondern auch Felgen und Zubehörprodukte (z.B. Bremsbeläge, Radschrauben usw.). Wir können Ihnen nur die Möglichkeit der Verwaltung in PlusFakt bieten, da wir nicht alle Hersteller und Lieferanten Ihrer Artikel kennen und verwalten können.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Vorlage des EU-Reifenlabels vor dem Kauf stellen wir in PlusFakt Enterprise ab sofort ein Standardangebotsformular zur Verfügung. Das Formular finden Sie nach der Installation des aktuellen Updates in Ihrem PlusFakt Enterprise Ordner (Plusfakt-Verzeichnis auf dem Hauptrechner oder Server ..\Daten\Formulare\Originale\). Dieses Formular dient dazu, die erforderlichen Reifenlabel-Informationen bereits im Angebot transparent darzustellen.
Bitte beachten Sie, dass das bereitgestellte Standardformular bei Bedarf individuell an Ihr Firmenlayout oder Ihre internen Anforderungen angepasst werden kann. Bereits bestehende Formulare werden nicht automatisch angepasst! Die Anpassung kann entweder eigenständig durch Sie oder kostenpflichtig durch unseren Support erfolgen.
oder
Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass dem Kunden das aktuelle EU-Reifenlabel vor dem Verkauf in digitaler oder gedruckter Form zugänglich gemacht wird.
Dabei gelten unter anderem folgende Vorgaben:
•Reifen, die für Verbraucher sichtbar ausgestellt werden, müssen mit dem vom Hersteller bereitgestellten EU-Label gekennzeichnet sein oder eine entsprechende Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe des Reifens besitzen.
•Bei Reifen, die nicht direkt im Verkaufsraum ausgestellt werden – beispielsweise in Katalogen, Angeboten, Onlineshops oder sonstigen Verkaufsunterlagen – müssen die Informationen des EU-Reifenlabels vor dem Kauf bereitgestellt werden.
•Das zugehörige Produktdatenblatt muss digital abrufbar sein, beispielsweise per QR-Code oder URL, und auf Anfrage auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden können.
•Auch bei Angeboten per E-Mail, im Fernabsatz oder bei telefonischer Beratung müssen Kunden über die Inhalte des EU-Reifenlabels informiert werden.
•In Werbematerialien oder visuellen Darstellungen zu konkreten Reifenmodellen muss das entsprechende Reifenlabel ebenfalls angezeigt werden.
(EU-Verordnung 2020/740. Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.)