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PlusFakt Enterprise - Online-Handbuch

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Altteilesteuer ausweisen

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Altteilesteuer / Austauschteilesteuer in PlusFakt Enterprise

Für das Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft wird eine sogenannte Altteilesteuer auf Umsätze von Tauschlieferungen erhoben. Sie entspricht (derzeit) 10 % der gesetzlichen Umsatzsteuer auf das Alt Teil.

Der Händler ist verpflichtet, diese Steuer bereits beim Verkauf des Austauschteils aufzuschlagen (indirekte Steuerabführung). Dabei wird pauschal von einem Restwert des Alt Teils in Höhe von 10 % des Werts des Austauschteils ausgegangen.

Beachten Sie bitte, dass sie dies nur dann machen, wenn es sich um Endkunden (also nicht Gewerbetreibend) handelt.

Beispiel:

Die Werkstatt stellt dem Kunden für den eingebauten Austauschmotor in dessen Fahrzeug folgende Rechnung:

1

Austauschmotor

6.000 EUR

+ 19 %

Umsatzsteuer

1140 EUR

+ 19 %

Umsatzsteuer
auf den Wert des Alt Teils von 600 EUR (10 % von 6.000 EUR)

114 EUR

 

Gesamtbetrag

7.254 EUR

 

Umsetzung in PlusFakt Enterprise

Legen Sie sich zwei Dienstleistungen an:

1.Altteilwert:
Bezeichnung und Artikelnummer nach Ihrem belieben wir empfehlen Altteilwert. Dieser Artikel muss im Feld MwSt. den jeweiligen Mehrwertsteuersatz eingetragen bekommen.
Im Register Buchhaltung Konten können sie das gewünschte Erlöskonto einstellen.
Wichtig: Im Feld Artikel Nr. 4 tragen Sie „Altteilwert“ ein.

2.Altteilwertabzug:
Bezeichnung und Artikelnummer nach Ihrem belieben wir empfehlen Altteilwert. Dieser Artikel muss im Feld MwSt. 0% eingetragen bekommen.
Im Register Buchhaltung Konten können sie das gewünschte Erlöskonto einstellen.
Wichtig: Im Feld Artikel Nr. 4 tragen Sie „Altteilwertabzug“ ein.

Den eigentlichen Artikel (in oben genannten Beispiel Austauschmotor) legen Sie wie einen normalen Artikel an, mit der Besonderheit das im Feld Artikel Nr.4 „Austausch“ eintragen.

Wenn Sie diesen Artikel über die Artikelauskunft auf einen Beleg übernehmen oder bei einem übernommenen Artikel im Feld Anmerkung das Wort Austausch eintragen, werden automatisch die beiden Dienstleistungen mit entsprechendem Steuersatz (zurzeit 10%, kann in den EINSTELLUNGEN - ALLGEMEINE EINSTELLUNGEN nach "Altteil" suchen eingestellt werden) mit auf den Beleg eingetragen. Einmal mit positiver Stückzahl, einmal mit negativer Stückzahl. Dies dient dazu, dass der eigentliche Wert des Alt Teils „neutralisiert“ wird und nur die Mehrwertsteuer auf den Alt Teilwert berechnet wird.

 
Diese Dienstleistungen erhalten ein eigenes Icon (siehe Abbildung), und die Schriftart wird eine Nummer kleiner dargestellt.

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Beim Ausdruck des Beleges werden die beiden Dienstleistungen nicht mit ausgedruckt. Stattdessen wird die Steuer für das Alt Teil entsprechend ausgewiesen.

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Einschränkungen/Hinweise:
Ändern Sie im Nachhinein den Preis, wird der Preis der Dienstleistungen nur dann angepasst, wenn Sie dies im Nettopreisfeld tun (oder im Nachhinein einmal in das Nettopreis Feld klicken und es verlassen).

Sollten Sie ein altes Rechnungsformular (vor Erscheinen dieser Neuerung) haben, so muss das Rechnungsformular entsprechend neu eingerichtet werden.